Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 A 2589/13

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger zu 1.,2. und 4. tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu je 1/3.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 22.500,00 Euro festgesetzt.


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