Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 546/14

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 22. Januar 2014 wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 15.000,‑‑ Euro festgesetzt.


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