Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 2537/12

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 80.000,00 Euro festgesetzt.


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