Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 684/14

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 24. April 2014 wird abgeändert.

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 4.680,00 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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