Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 A 107/12

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 35.842,36 EUR festgesetzt.


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