Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 B 870/14

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.

Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem unter dem Aktenzeichen 11 K 1327/14 beim Verwal-tungsgericht Arnsberg anhängigen Hauptsacheverfahren Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII in Form einer ABA-Therapie in dem aus dem Antrag der Mutter des Antragstellers vom 24. Oktober 2013 hervorgehenden Umfang zu gewähren.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Rechtszüge tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte.


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