Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 E 938/14

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 1.920 Euro festgesetzt.

Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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