Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 1028/14

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. August 2014 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 18. August 2014 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


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