Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 27/13

Tenor

Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das Verfahren erster Instanz auf 2.976 Euro und für das Zulassungsverfahren auf 3.048 Euro festgesetzt.


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