Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 1280/14

Tenor

Die Beschwerde des Beklagten gegen die Festsetzung des Streitwerts durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 30. September 2014 wird als unzulässig verworfen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.