Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 37/13

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 30.000,00 Euro festgesetzt.


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