Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 8/15

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 11. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung auf 5.000 Euro festgesetzt.


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