Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 7/15

Tenor

Auf die Beschwerde wird die Festsetzung des Streitwerts in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. Dezember 2014 geändert.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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