Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 1091/12

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 19. März 2012 – 3 K 4607/11 – ist wirkungslos, soweit darin die Klage abgewiesen worden ist.

Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen unter Einbeziehung des rechtskräftigen Teils der erstinstanzlichen Kostenentscheidung der Kläger 29% und die Beklagte 71%. Die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 8% und die Beklagte zu 92%.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 209,64 Euro festgesetzt.


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