Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 1102/13

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 12. März 2013 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.