Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 26/14

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.


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