Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 E 94/15

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 19. Januar 2015 geändert.

Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt O.    aus N. beigeordnet.

Außergerichtliche Kosten des gerichtsgebührenfreien Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


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