Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 674/14

Tenor

Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.

Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdeverfahren 31.500,-- Euro.


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