Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 1942/13

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es den Antrag des beklagten Landes betrifft.

Der Antrag der Klägerin wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen die Klägerin und das beklagte Land je zur Hälfte.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 35.000,00 Euro festgesetzt.


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