Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 A 122/14.PVB

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Es wird festgestellt, dass ein Beschluss des Beteiligten zu 1. rechtswidrig ist, wenn der Beratungsgegenstand erst in der Personalratssitzung auf die Tagesordnung gesetzt wird und nicht alle anwesenden Personalratsmitglieder mit der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes einverstanden sind.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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