Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 B 502/15.A

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12.11.2014 ‑ 17 L 2406/14.A ‑ wird geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage 17 K 6765/14.A VG Düsseldorf (14 A 50/15.A OVG NRW) wird hinsichtlich der Abschiebungsanordnung in Nr. 2 des Bescheides der Antragsgegnerin vom 17.9.2014 angeordnet.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.


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