Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 285/15

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 20. Februar 2015 geändert.

Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 20.000 Euro festgesetzt.


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