Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 525/15

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 132.657,95 Euro festgesetzt.


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