Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 220/15.A

Tenor

Dem Kläger wird für das Verfahren zweiter Instanz ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin E. aus Köln bewilligt.

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 11. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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