Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 220/15

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 11. Februar 2015 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten desBeschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerde-verfahren auf 2.500,-- EUR festgesetzt


Gründe

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