Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 392/15

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 4759/14 gegen die Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 16. September 2014 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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