Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 E 602/15

Tenor

Die Streitwertfestsetzung wird für das erstinstanzliche Verfahren unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses auf die Wertstufe bis 45.000,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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