Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 17 A 2559/14

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 571.620,10 Euro festgesetzt


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