Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 602/15

Tenor

Das Beschwerdeverfahren wird hinsichtlich der Anschlussbeschwerde des Antragstellers eingestellt.

Die Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller zu 1/10 und der Antragsgegner zu 9/10.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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