Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 584/15

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 7. Mai 2015 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage VG Münster 10 K 953/15 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.


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