Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 581/15

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 60.000,- Euro festgesetzt


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