Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 649/15

Tenor

Der Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die frei gehaltenen Beförderungsstellen (A 15 BBesO) beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen zu besetzen, bis erneut über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beigeladenen in beiden Rechtszügen selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.


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