Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 2255/14

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 5.261,66 Euro festgesetzt.


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