Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 E 733/15

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Gegenstandswert für das erstinstanzliche Klageverfahren wird antragsgemäß auf 5.000,00 € festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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