Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 2591/14

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für das Verfahren beider Instanzen auf 15.000 Euro festgesetzt.


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