Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 1163/14

Tenor

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 3. April 2014 wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 11.538,77 Euro festgesetzt.


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