Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1027/15

Tenor

Der Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die am Gymnasium in G.       ausgeschriebene Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 BBesO (Koordination der Erprobungsstufe und Mitarbeit in der Schulverwaltung) mit dem Beigeladenen zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000,00 € festgesetzt.


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