Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 B 1064/15

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf  14.350,22 Euro festgesetzt.


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