Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 348/15

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung

vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des

Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Februar 2015 wird

                            zurückgewiesen.

                            Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

                            Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren

                            auf 3.750,00 EUR festgesetzt.


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