Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 2254/14

Tenor

Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt T.     aus B.      wird abgelehnt.

Der Klägerin wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Antragsbegründungsfrist gewährt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskosten-freien Berufungszulassungsverfahrens.


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