Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 1041/15

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 9 K 4568/15 gegen die Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom 26. Mai 2015 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin und die Beigeladenen als Gesamtschuldner tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller jeweils zur Hälfte, ihre außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.


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