Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1794/15.A

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 2. Juni 2015  wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


G r ü n d e :

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