Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1761/14

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.


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