Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 933/15

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für das Verfahren erster und zweiter Instanz auf jeweils 12.684,11 Euro festgesetzt.


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