Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 17 B 890/15

Tenor

Der angefochtene Beschluss (Nr. 2 der Beschlussformel) wird geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,00 EUR festgesetzt


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