Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 813/15

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den die Erinnerung gegen die Ablehnung der Kostenfestsetzung zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 15.7.2015 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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