Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 901/15

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für das Verfahren in beiden Instanzen auf 700,-- Euro festgesetzt.


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