Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 779/15

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Rechtszüge jeweils auf 10.000 Euro festgesetzt.


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