Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 45/16

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 8. Januar 2016 geändert.

Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung der Klage - 9 K 6495/15 - gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 26. Oktober 2015 wiederherzustellen, wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2500,- Euro festgesetzt.


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