Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 A 108/14

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27. November 2013 ist wirkungslos.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren auf 15.000,- Euro festgesetzt.


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